Kölner Stadtanzeiger vom 20.04.2021
“Ausschuss gibt grünes Licht”: Der Kölner Stadtanzeiger berichtet von der letzten Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 25.03.2021, in der die Neuauslegung des Bebauungsplanes beschlossen wurde.
Den Ausschussmitgliedern lag eine rechtliche Einschätzung der Stadtverwaltung vor, dass sich die Planung nicht an die Vorgaben der Raumordnungspläne (LEP und RP) halten müsse.
OVG zeigt rote Karte: Mit Urteil vom 27.01.2021 hat das OVG Münster der Stadt Brühl das Gegenteil bescheinigt und den Bebauungsplan 01.16 TB II „Südfriedhof/Bonnstraße/Schulzentrum/Linie 18“ für unwirksam erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt Brühl.