Bäche und Wege

Ströme und Bäche sind die Lebensadern der Erde. Seit jeher ist ihr Verlauf in der Landschaft Grenze und Verbindung zugleich, hindernder Graben und vermittelnder Verkehrsweg. Dabei ist die ursprüngliche, vom Menschen unberührte Landschaftsgestalt kaum mehr aufzufinden; unsere Landschaft ist immer schon Kulturlandschaft. Vielerorts ist mit der landschaftlichen Entwicklung der vormals natürliche Verlauf der Gewässer unkenntlich geworden. In einigen wenigen Bereichen jedoch reicht die erkennbare landschaftliche Gliederung durch die Wasserwege weit in die Geschichte zurück und ermöglicht eine Zeitreise. Das ist in Schwadorf der Fall.

Luftbild mit hervorgehobenen Wasserwegen (elwasweb.nrw 2022)

Der am Rande von Schwadorf laufende Dickopsbach ist ein direkter Rheinzufluss, verglichen mit der Erft oder der Ahr jedoch zu klein, um auf den großen Kartenwerken des Mittelalters aufzutauchen: Die älteste kartographische Abbildung ist die Eintragung auf der Tranchotkarte zu Beginn des 19. Jahrhunderts (siehe Beitragsbild): Als dunkle Linie verläuft der Bach hier nördlich von Schwadorf aus dem Gebiet des heutigen Phantasialandes in Eckdorf kommend über die Geildorfer Höfe bis zur Höhe der heutigen Bonnstraße, wo der Bach auffällig rechtwinklig nach Süden abknickt und direkt auf die Ortschaft Schwadorf zuläuft und um die Burg wiederum eine auffällig eckige Wendung macht. Diese markanten Ecken sind es, die Geschichte geschrieben haben und erzählen können:

Die rechtwinklige Biegung des Geildorfer Baches in der freien Landschaft zwischen Brühl und Schwadorf verweist auf die mittelalterliche Grenze zwischen der Stadt Brühl und Schwadorf, das als gesondertes Lehen einen eigenen Gebieter und als sog. Herrlichkeit weitgehende Selbständigkeit hatte. Es unterstand dem Stift St. Severin, dem es der Kölner Erzbischof Graf Friedrich I. von Schwarzenburg zu Beginn des 12. Jahrhunderts „pro redimendis excessibus meis / zur Wiedergutmachung für meine Ausschweifungen“ schenkte.

Die Urkunde aus dem Jahre 1109 enthält die erste namentliche Erwähnung der Ortschaft Schwadorf.  (Historisches Archiv des Erzbistums Köln bzw. AEK, Pfarrarchiv St. Severin A I 5)

Nicht verbunden war jedoch mit der Lehnsübertragung an das Severinsstift die Ausübung hoher Gerichtsbarkeit, die für den Weiherhof in Schwadorf allerdings das Kölner Kunibertstift innehatte und möglicherweise zunächst auch für das übrige Dorf ausübte. Nach der Gründung von Brühl und seiner Erhebung zur Stadt im Jahr 1285 wurde die hohe Gerichtsbarkeit über das Dorf Schwadorf jedenfalls Brühl zugesprochen. Mittelalterliche Dokumente halten die jeweiligen Rechte und Pflichten der angrenzenden Gebiete in fortlaufenden Paragraphen fest. Für die Herrlichkeit Schwadorf wird bestimmt, dass etwaige in Gewahrsam genommene Beschuldigte, deren mutmaßliches Vergehen so gewaltig war, dass es die hohe Gerichtsbarkeit erforderte und also in Schwadorf nicht geahndet werden durfte, am Grenzbach der Brühler Gerichtsbarkeit auszuliefern waren. Festgesetzt wird für die Herrlichkeit Schwadorf:

4. Ebenso, dass der Richter, den der Probt selbst und das Kapitel ebendort einsetzen, die ihm vorgelegten Rechtsfälle untersucht und unter Anwendung der folgenden Maßgabe entscheidet: Dass, wenn ein Dieb, Räuber, Mörder oder ein anderer Vergleichbarer bei einem Verbrechen ertappt wurde, der Amtmann und die Geschworenen des Dorfes ihn verhören und für den Fall, dass sie ihn der Todesstrafe für würdig befunden haben, ihn mit dem Beweis seines Verbrechens jenseits des Ufers des Dorfes dem Amtmann in Brühl zur Verurteilung gemäß seiner Tat vorstellen.

5. Ebenso geschieht dasselbe in jenen Dingen, die blu°trogch [d.h. Blutrache] genannt werden.“ (St. Severin Köln Urk. 91, hier nach: Die Weistümter der Rheinprovinz. Abt. 2: Die Weistümer des Kurfürstentums Köln, Bd. 2 Amt Brühl, hrsg. von Hermann Aubin, Bonn 1914, S. 164; Übersetzung aus dem Lateinischen DENKmal-bruehl.de)

Das Bachufer („ripa“) wird in den Dokumenten wiederholt erwähnt und bezeichnet die sog. „nasse Grenze“ zwischen Brühl und Schwadorf. Diese wird 1323 sogar ausdrücklich als „Geyl­bach“ benannt und ebenso ausdrücklich wird hier als Ort der Übergabe die Biegung (Wendung oder Kehre) des Geildorfer Baches festgesetzt. Verbrecher, so heißt es, seien auszuliefern

„supra rypam dictam Geylbach ad locum dictum An der Keyre inter Bruole et Svadorp.“, also: über dem Bach genannt Geylbach an dem Ort genannt An der Kehre zwischen Brühl und Schwadorf. (St. Severin Köln Urk. 94, hier nach: ebd., S. 167)

Bis heute gibt es den Flurnamen „An der Kehrenbrücke“, der Bachverlauf und Weg zusammenfasst.

 

Noch im frühen 18. Jahrhundert wird die Wassergrenze als Ort für die Abwicklung durch die Amtsleute beider Seiten bemüht:

„und de amptluide sollen stain uf jener seiden und de van Schwadorf uf diser siten van der bach und sullen den menschen stussen uber de bach den amptluiden in ihre gewalt und sagen, das sy dem menschen recht doin und nicht unrecht.“ (St. Severin Köln Akten 26a, hier nach: ebd., S. 168)

Dass tatsächlich im Laufe der Jahrhunderte je ein so schweres Verbrechen in Schwadorf vorkam und mit einer Überstellung nach Brühl hätte geahndet werden müssen, ist an dieser Stelle nicht vermerkt.

Heute läuft der Bach nach der Kehre verrohrt neben der Bonnstraße in Richtung Strauchshof und Schallenburg, wo er dann wieder das Rohr verlässt und mit dem Rheindorfer Bach, der von Walberberg kommt, zusammentrifft. Vereinigt zum Dickopsbach laufen beide oberirdisch um das Burggelände. Auch hier findet sich ein mehrfach eckiger Verlauf: Bereits der Rheindorfer Bach, der von der heutigen Domäne Walberberg (früher Rheindorfer Burg) das Vorgebirge herab und durch das Dorf fließt, wird am Burggelände in rechtem Winkel umgeleitet. Der Rheindorfer Bach und dann der Dickopsbach weisen wiederum einen gradlinigen Verlauf und rechtwinklige Umlenkungen auf, diesmal zur mittelalterlichen Kennzeichnung der territorialen Sonderstellung des Burgareals: Der rechtwinklige Bachlauf um das Burgareal definiert den Rittersitz in Abgrenzung zum Dorfbereich.

Der Bachverlauf an der Bonnstraße und um die Burg zeigt derart eine viele Jahrhunderte alte Gliederung der Landschaft an: er ist ein Zeugnis der mittelalterlichen Siedlungserschließung.

Ein weiteres, nicht minder sprachfähiges Zeugnis geben die Wege: Vor dem Hintergrund der mittelalterlichen Dokumente ist es gut möglich, dass die heutige Bonnstraße, also die direkte Verbindung zwischen Schwadorf und Brühl, in einer einfachen Vorform bereits im 14. Jh. bestand.

Der jedenfalls ältere Ortszugang nach Schwadorf erfolgte freilich über den Kölner Weg (seit der Eingemeindung „An der Schallenburg“ und nur noch in den Flurnamen urkundlich aufgeführt). Dieser Kölner Weg, der heute ein eher einfacher Feldweg ist und im Norden von der Autobahn abgeschnitten wird, ist – neben der alten Römerstraße direkt am Vorgebirge (heute: „Alte Bonnstraße“ und „Römerstraße“) und einer Straße von Pingsdorf nach Godorf – eine der drei bereits im 12. Jh. bestehenden Wegerschließungen im Brühler Gebiet und die alte Verbindung von Köln zum Vorgebirge hin. Die „Bergerstraße“ im Industriegebiet Brühl-Ost trägt noch im Namen ihren Anteil an dieser alten Straße von Köln nach „Berg“, das erst nach dem Erwerb der Walpurgis-Reliquien den Namen Walberberg angenommen hat. Diese Verbindung von Köln zum Vorgebirge reicht zurück in die Zeit der ersten urkundlichen Erwähnung von Schwadorf 1109, das ebenso wie Badorf und Walberberg älter ist als die gegen Ende des 12. Jahrhunderts erfolgte Errichtung einer Hofstätte im schwer zugänglichen Broehl-Land und anschließende Ansiedlung der heutigen Stadt Brühl. Zu Beginn des 12. Jahrhunderts wurde dieser Bereich umgangen: Mit dem Verlauf der Bergerstraße machte die alte Straße von Köln zum Vorgebirge einen Bogen um das unwegsame und noch nicht erschlossene Brühler Gebiet und führte über eine Furt am Palmersdorfer Hof als Kölner Weg oder „Coeln Weg“ nach Schwadorf und weiter nach Walberberg. Auf der Tranchotkarte lässt sich dieser Verlauf noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts gut nachvollziehen.

Kombinierte Blätter der Kartenaufnahme der Rheinlande (1801-28 durch Tranchot und Müffling), in Rot das geplante BP 05.10.

Auf der Tranchotkarte ist auch das mittelalterliche Wegesystem innerhalb von Schwadorf selbst zu erkennen; es prägt noch heute das Ortsbild: Die heutige Spürckstraße, Mittelstraße und Oberstraße führen den alten Weg nach Walberberg durch das Dorf. Zusammen mit der Hommelsheimerstraße, Severinstraße und Kirchstraße (heute „Hermann-Fassbender-Straße“) knüpfen sie das Wegenetz des Ortes. Die alte Ortsgrenze bildeten im Norden der heutige Laurentiusweg und die Lindenstraße, an der Nordgrenze des Burgareals lief der Berzdorfer Weg (heute ein Abzweig der Straße „An der Schallenburg“) ursprünglich bis nach Berzdorf hinaus. Im Osten des Burggeländes führte auch damals schon ein Weg neben dem Dickopsbach entlang dem Gebiet von Burg und Weiherhof bis zur heutigen Weiherhofstraße, der südlichen Grenze des Hofbereichs. Die westliche Begrenzung des Dorfes ist klar erkennbar durch die heutige Bonnstraße markiert. Die frühere südliche Dorfgrenze verlief dort, wo heute die Straße „Am Falter“ herführt bzw. auf die Oberstraße trifft. Ursprünglich hieß dieser letzte Abschnitt der Oberstraße „Am Falter“, mittelhochdeutsch für „Am Falltor“, denn hier befand sich das den Ort verschließende Tor.

An den Häusern selbst und auch auf der Tranchotkarte sieht man, dass die Gebäude entlang der Bonnstraße später gebaut sind. Insbesondere im Norden folgen sie der topographischen Vorgabe und erhalten und verstärken den mittelalterlichen Wasserweg: Bis 1955 verlief die Straße neben dem offenen Bach, dann wurde der Bach in diesem Bereich verrohrt.
Deutlich ist durch das Straßenbild und die Ortsstruktur auch die ursprüngliche Doppelanlage der Ortschaft Schwadorf mit den großen Hofstätten im Osten und dem Siedlungsbereich im Westen. Der Kölner Weg führt von Norden genau an diese Nahtstelle von Wohn- und wirtschaftlichen Verwaltungsbereich heran.