Foto: Michael Zoephel
„Die Blickbeziehungen in die in landwirtschaftlicher Nutzung befindlichen Flächen vom östlichen Teil des Schlossparks aus sind, ebenso wie die nach Süden, freizuhalten. Insbesondere müssen die Sichten in Richtung Palmersdorfer Bach …, zum Schloss Falkenlust mit seinem Park, zur in der Hauptachse (Poppelsdorfer Allee) des Schlosses Brühl im Süden gelegenen Schallenburg am Ortsrand von Schwadorf sowie zum Höhenzug des Vorgebirges offen bleiben. Sie sollten weder durch Bauwerke noch durch höher werdende Anpflanzungen gestört werden. Der Ausbau der Kreisstrasse 7 sowie der Autobahn 553 haben hier bereits erhebliche Beeinträchtigungen herbeigeführt.“
(Gustav und Rose Wörner: “Grundsätze und Vorschläge zur Erhaltung, partiellen Wiederherstellung und Pflege des bedeutenden Kulturdenkmals und Gesamtkunstwerkes. Im Auftrage des Landes Nordrhein-Westfalen”, 1992, S. 472; das ist für die Restaurierung und Pflege des zur Welterbestätte gehörenden Schlossparks das bis heute verbindliche Parkpflegewerk.)
Die Karte des Brühler Schlossparkes auf S. 496 b kennzeichnet durch Pfeile die wesentlichen in die Landschaft führenden Blickachsen von der Ausblickterrasse am Südende der Hauptallee (Poppelsdorfer Allee). Die zentrale Blickachse weist zur Schwadorfer Burg.
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Die Karte ist interaktiv und zeigt die existenten Blickachsen von der parkseitigen Terasse von Schloss Augustusburg auf die Schallenburg und Pfarrkirche St. Severin. Diese Blickachsen werden durch das Bebauungsgebiet (lila schraffiert) vernichtet.